Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Beimake China Tea & Travel

Stand: 18. August 2026

1. Geltungsbereich und Reiseveranstalter

Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen, die von

Marthe Cordula Paetzel
Beimake China Tea & Travel
Niedstraße 28
12159 Berlin
Deutschland

– nachfolgend „Beimake“ oder „Reiseveranstalter“ – angeboten und veranstaltet werden.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag.

2. Reiseangebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Reisen auf beimake.de stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Interessierte können eine Reise zunächst unverbindlich anfragen.

Vor einer verbindlichen Buchung erhält der Reisende die für die jeweilige Reise maßgeblichen Informationen und Vertragsunterlagen einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen.

Der Pauschalreisevertrag kommt zustande, wenn der Reisende das konkrete Reiseangebot von Beimake verbindlich annimmt und Beimake die Buchung bestätigt. Die Vertragsbestätigung wird auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail, übermittelt.

3. Reiseleistungen

Umfang und Inhalt der vereinbarten Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungsbestätigung.

Die von Beimake angebotenen Reisen sind individuell konzipierte Kleingruppenreisen. Zum Reiseprogramm können insbesondere Besuche bei Teebauern, Teemeistern und Manufakturen, Aufenthalte in Teegärten, kulturelle Besichtigungen, Verkostungen sowie Reisen in ländliche Regionen gehören.

Die Gruppengröße beträgt grundsätzlich höchstens 8 Reisende, soweit in der jeweiligen Reisebeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.

Die An- und Abreise zum bzw. vom in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Beginn und Ende der Reise, insbesondere internationale Flüge nach und von China, sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern im konkreten Reiseangebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Reisepreis und Zahlung

Der Reisepreis ergibt sich aus dem jeweiligen Reiseangebot und der Buchungsbestätigung.

Der Reisepreis wird in drei Raten gezahlt. Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt und in den Vertragsunterlagen ausgewiesen.

Mit den Vertragsunterlagen erhält der Reisende den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein zur Absicherung seiner Zahlungen im Falle einer Insolvenz von Beimake.

5. Änderungen von Reiseleistungen

Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

Beimake informiert den Reisenden über erhebliche Änderungen unverzüglich, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden im Falle erheblicher Änderungen bleiben unberührt.

6. Rücktritt durch den Reisenden und Stornopauschalen

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Beimake.

Beim Rücktritt kann Beimake folgende pauschale Entschädigung verlangen:

bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

Dem Reisenden steht es frei nachzuweisen, dass Beimake durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Entschädigung entsprechend herabgesetzt.

Kann ein frei gewordener Reiseplatz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Entschädigung berücksichtigt. Beimake ist nicht verpflichtet, selbst einen Ersatzreisenden zu suchen.

Keine Entschädigung wird verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen kostenfreien Rücktritt wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vorliegen.

7. Ersatzreisender

Der Reisende kann nach Maßgabe des § 651e BGB vor Reisebeginn erklären, dass an seiner Stelle ein geeigneter Dritter in den Pauschalreisevertrag eintritt.

Beimake kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Ersatzreisende die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

Tritt ein geeigneter Ersatzreisender in den Vertrag ein, wird keine Stornopauschale erhoben. Tatsächlich entstehende und angemessene Mehrkosten, die durch den Wechsel verursacht werden, können berechnet werden und werden nachgewiesen.

Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende haften nach den gesetzlichen Bestimmungen gemeinsam für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten.

8. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch Beimake

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Reisende, sofern in der jeweiligen Reisebeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.

Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Beimake vom Reisevertrag zurücktreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfrist in den vorvertraglichen Informationen angegeben wurden.

Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens 42 Tage vor Reisebeginn zugehen.

Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, vollständig zurückerstattet.

Beimake kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise verhindern. In diesem Fall wird der Reisende unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.

9. Selbst gebuchte An- und Abreise

Internationale Flüge und andere vom Reisenden selbst gebuchte Leistungen zur Anreise zum vereinbarten Reisebeginn in China und zur Abreise nach dem vereinbarten Reiseende sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags mit Beimake.

Beimake empfiehlt, bei der Buchung solcher Leistungen die Bedingungen für Umbuchung und Stornierung zu berücksichtigen.

10. Reisemängel und Abhilfe

Beimake ist dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Reiseleistungen vertragsgemäß erbracht werden.

Tritt während der Reise ein Reisemangel auf, ist dieser Beimake unverzüglich mitzuteilen, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.

Beimake wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Abhilfe sorgen. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben unberührt.

11. Mitwirkung und Aktivitäten während der Reise

Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise beizutragen und Schäden möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.

Bei freiwilligen zusätzlichen Aktivitäten, insbesondere Wanderungen oder anderen körperlich anspruchsvollen Unternehmungen, entscheidet jeder Reisende unter Berücksichtigung seiner persönlichen körperlichen Verfassung selbst über seine Teilnahme.

Beimake informiert, soweit möglich, vorab über den Charakter und die zu erwartenden Anforderungen einer solchen Aktivität.

Besondere persönliche Bedürfnisse oder Einschränkungen, die für die Durchführung der Reise von Bedeutung sind, sollten Beimake möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

12. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Beimake informiert den Reisenden vor Vertragsschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung erforderlicher Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

Der Reisende ist dafür verantwortlich, die für seine Person erforderlichen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen und mitzuführen sowie die für ihn geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen einzuhalten. Die gesetzlichen Informationspflichten von Beimake bleiben hiervon unberührt.

13. Versicherungen

Beimake empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung einschließlich Rücktransport, soweit entsprechender Versicherungsschutz nicht bereits besteht.

Der Abschluss solcher Versicherungen ist nicht Bestandteil des Reisevertrags, sofern im konkreten Reiseangebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

14. Haftung

Die Haftung von Beimake richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts.

Für Leistungen, die der Reisende selbst bucht und die nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags mit Beimake sind – insbesondere die internationale An- und Abreise nach bzw. von China –, haftet Beimake nicht als Reiseveranstalter.

Für einzelne Reiseleistungen, insbesondere Beförderungsleistungen, können besondere gesetzliche oder internationale Haftungsregelungen gelten. Soweit diese die Haftung des jeweiligen Leistungserbringers beschränken, gelten diese Beschränkungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch zugunsten von Beimake.

Für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die der Reisende selbst mit sich führt oder beaufsichtigt, haftet Beimake nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften eine Verantwortlichkeit von Beimake besteht.

15. Krankheit, Unfall und Beistand

Befindet sich ein Reisender während der Reise in Schwierigkeiten, gewährt Beimake im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angemessenen Beistand.

Benötigt ein Reisender aufgrund persönlicher Umstände, insbesondere wegen Krankheit oder eines Unfalls, ärztliche oder sonstige Hilfe, unterstützt Beimake im Rahmen seiner Beistandspflicht bei der Organisation angemessener Hilfe.

Die dadurch entstehenden persönlichen Kosten des Reisenden, insbesondere Arzt-, Krankenhaus-, Medikamenten- oder zusätzliche Beförderungskosten, trägt der Reisende selbst, soweit nicht Beimake nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür einzustehen hat.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Beimake China Tea & Travel.

Soweit es für die Durchführung einer Reise erforderlich ist, können notwendige personenbezogene Daten an Leistungsträger und Kooperationspartner in China übermittelt werden.

17. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben unberührt.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Beimake ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.